GZ vom 27.08.08: EBS-Antrag vor Abgabe
Jeder kann einen Antrag auf Genehmigung zum Bau einer EBS-Anlage abgeben. Wenn die gesetzl. und die eventuellen Vorgaben des Gewerbeaufsichtsamtes erfüllt werden, wird die Genehmigung erteilt. Die Genehmigungsbehörden prüfen nur die rechtl. Vorgaben, nicht den Bedarf und die Mengensicherung.
Diese wichtigen Fragen muss der Investor selbst sorgfältig prüfen, wenn er nicht eine vorprogrammierte Insolvenz riskieren will. Genau das Risiko besteht für die Anlage in Langelsheim. Der Markt gibt eindeutig nicht mehr genug Brenngut her!
Nach der 2005 erfolgten gesetzl. Umstellung, dass zum Schutze des Grundwassers kein thermisch unbehandelter Müll mehr deponiert werden durfte, war es wirtschaftl. interessant, für die Annahme von Müll Geld zu bekommen, ihn zu verbrennen und für erzeugten Strom und Dampf noch einmal zu kassieren. Auf diesen Zug sind inzwischen zu viele Investoren aufgesprungen, so dass der Müll nicht mehr für alle Anlagen reicht. Viele Anlagen fahren nicht mehr ausgelastet und haben ihre Brenngutreserven für den abfallärmeren Winter schon verbraucht. Nach der aktuellen Remondis-Liste v. 8.2.2008 sind von ca. 12.000.000 Jahrestonnen (t/a) von geplanten oder im Bau begriffenen Anlagen 6.800.000 t/a (56%) wegen nicht gesicherter Brennstoffversorgung gescheitert.
Verbrennen verhindert Recycling und Kompostierung. Natürliche Rohstoffe sind nicht unerschöpflich. Deshalb wenden sich die Institute für Recyclingforschung in CLZ, Aachen und Lüneburg verstärkt den Techniken für ein effizientes Verwerten von Abfall zu, um den Kreislauf der Rohstoffe geschlossen zu halten. Auch dadurch schwindet das Aufkommen an Brennmaterial.
Fazit: Wenn die Anlage gebaut wird, wird sie nicht ausreichend gefüttert werden können und als Industrie-Ruine an eine unglückselige Rathausbesetzung erinnern.
Ute Volker, Langelsheim, 04.09.08