13. März 2008 

Halbwahr ist noch nicht gelogen

Die GWE oder Maxxcon – oder wie immer sie sich noch nennen wird – verspricht, die 17. BImSchV einzuhalten. Das hört sich gut an. Doch immer, wenn auf etwas Offensichtlichem wie "Wir halten die Gesetze ein" herumgeritten wird, stellt sich die Frage "Wo ist der Pferdefuß?"

Hier ist der Pferdefuß

Dr. Wagner plant eine SNCR-Anlage. Er muß sich ranhalten und die Anlage bis zum 31.12.2012 in Betrieb nehmen. Wenn er das nicht schafft oder wenn er nachträglich etwas Wesentliches ändert, muß seine Anlage die Anforderungen aus der 37. BImSchV einhalten.

Dr. Uwe Lahl Dazu Dr. Uwe Lahl vom BMU.:
Während es für Abgasbehandlungssysteme mit SCR-Technik in der Regel relativ problemlos möglich sein dürfte, den neuen Grenzwert einzuhalten, gilt dies nicht für die SNCR-Technologie. Daher ist es insbesondere im Falle von anstehenden Neuinvestitionen anzuraten, auf SCR-Technik zu setzen. im verlinkten PDF, S. 11 über der Graphik.

Schrott für neu?

Mit viel Geschick kann die Müllverbrennung der GWE für einige Monate als eine Anlage nach dem Stand des Gesetzes gelten. Ab 1.1.2013 darf sie nur noch laufen, weil sie als Altanlage klassifiziert wird und aus Gründen des Bestandsschutzes ihre Betriebserlaubnis nicht verliert.

Der Kollege aus Gehrden darf mit seinem unkaputtbaren Diesel von 1997 ab 1. April '08 nicht mehr zu seinen Kunden in die Innenstadt von Hannover fahren, weil er keine grüne Plakette für das Auto bekommt.
Für ihn gilt der Bestandsschutz nicht!

Ein X für ein U

Was die GWE/Maxxcon verspricht ist nur der Stand der Technik, der hinreicht, um die Vorschriften der 17. BImSchV einzuhalten. Stand der Technik "reine Luft" ist was anderes. In Dresden beherrschen sie das. Dort im AMD-Werk ist die Luft 500.000-mal reiner als was hier aus der Müllverbrennung rausgepustet werden wird.

Meine und Ihre Lungen sind also gar nichts wert – im Vergleich zu einem Chip. Deshalb wohnt auch niemand, der eine Müllverbrennung plant, baut oder finanziert in deren Nähe. Die GWE sollte ihr Büro in die Baßgeige verlegen und bitte: keine Klimaanlage und die Fenster stets weit offen.
Die individuelle Gefahrenlage ist nicht für alle gleich. Über 60-jährige sind von der schleichenden Belastung weniger betroffen, denn es dauert einige Jahre bis die Lungen carcinogen auf die Feinstaubablagerungen reagieren. Das wissen wir von den Asbest- und den Kohlenstaub-Kranken. Mit ihren Kindern würden sie leiden – wenn sie denn welche haben. Wer westlich der Innerste wohnt wird weniger Tage im Jahr vom Feinstaub aus der MVA berieselt werden als diejenigen in Astfeld und Goslar, Jerstedt, Hahnenklee – Sie kennen die Hauptwindrichtung.

Noch einmal zum mitschreiben

  1. die geplante Anlage hält nur die Grenzwerte der 17. BImSchV ein
  2. die gilt nur noch während der Bauzeit der Anlage
  3. die geplante Anlage kann die Grenzwerte der 37. BImSchV nicht einhalten
  4. während ihres Betriebes hält die Anlage die dann geltenden gesetzlichen Grenzwerte nicht ein
Da frage ich mich: wer hat alles Sand in den Augen und wer sieht bereits heute klar und bringt seine Schäfchen rechtzeitig ins Trockene?
Eine GmbH hat keinen Aufsichtsrat. Welcher Job ist dort zu vergeben?
… Mmh? …
Aber das fällt doch auf!