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13. März 2008 Halbwahr ist noch nicht gelogenDie GWE oder Maxxcon – oder wie immer sie sich noch nennen wird – verspricht, die 17. BImSchV einzuhalten. Das hört sich gut an. Doch immer, wenn auf etwas Offensichtlichem wie "Wir halten die Gesetze ein" herumgeritten wird, stellt sich die Frage "Wo ist der Pferdefuß?" Hier ist der PferdefußDr. Wagner plant eine SNCR-Anlage. Er muß sich ranhalten und die Anlage bis zum 31.12.2012 in Betrieb nehmen. Wenn er das nicht schafft oder wenn er nachträglich etwas Wesentliches ändert, muß seine Anlage die Anforderungen aus der 37. BImSchV einhalten.
Dazu Dr. Uwe Lahl vom BMU.: Schrott für neu?Mit viel Geschick kann die Müllverbrennung der GWE für einige Monate als eine Anlage nach dem Stand des Gesetzes gelten. Ab 1.1.2013 darf sie nur noch laufen, weil sie als Altanlage klassifiziert wird und aus Gründen des Bestandsschutzes ihre Betriebserlaubnis nicht verliert. Der Kollege aus Gehrden darf mit seinem unkaputtbaren Diesel von 1997 ab 1. April '08 nicht mehr zu seinen Kunden in die Innenstadt von Hannover fahren, weil er keine grüne Plakette für das Auto bekommt. Ein X für ein UWas die GWE/Maxxcon verspricht ist nur der Stand der Technik, der hinreicht, um die Vorschriften der 17. BImSchV einzuhalten. Stand der Technik "reine Luft" ist was anderes. In Dresden beherrschen sie das. Dort im AMD-Werk ist die Luft 500.000-mal reiner als was hier aus der Müllverbrennung rausgepustet werden wird. Meine und Ihre Lungen sind also gar nichts wert – im Vergleich zu einem Chip. Deshalb wohnt auch niemand, der eine Müllverbrennung plant, baut oder finanziert in deren Nähe. Die GWE sollte ihr Büro in die Baßgeige verlegen und bitte: keine Klimaanlage und die Fenster stets weit offen. Noch einmal zum mitschreiben
Eine GmbH hat keinen Aufsichtsrat. Welcher Job ist dort zu vergeben? … Mmh? … Aber das fällt doch auf! |