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vielen Dank für Ihre Schreiben vom 19.11. und 13.12.2008. Ihre Bedenken hinsichtlich der geplanten Beantragung des Status Luftkurort für die Orte Lautenthal und Wolfshagen im Zusammenhang mit der geplanten Errichtung einer Abfallverbrennungsanlage in Langelsheim kann ich durchaus nachvollziehen.

Wie Ihnen bekannt ist, hat die Stadt Langelsheim für die Orte Lautenthal und Wolfshagen das Verfahren zur Neuprädikatisierung als Luftkurorte bereits eingeleitet. Am 13.10. fand hierzu ein Ortstermin statt. Im Rahmen dieses Ortstermins wurde selbstverständlich auch der Aspekt der geplanten Abfallverbrennungsanlage angesprochen. Zu den Voraussetzungen für eine Anerkennung als Luftkurort nach der Verordnung über die staatliche Anerkennung von Kur- und Erholungsorten (KurortVO) vom 22.05.2005 (Nds. GVBI. 9/2005, S. 124) zählt der Nachweis über ein therapeutisch anwendbares Bioklima sowie eine ausreichende Luftqualität.

Nachzuweisen ist dies durch ein entsprechendes Gutachten. Da die letzten einjährigen Messreihen zur Erstellung eines solchen Gutachtens in beiden Orten mehr als 8 Jahre zurückliegen, ist hier jeweils eine erneute einjährige Messreihe notwendig und wird meines Wissens in Kürze beginnen. Selbstverständlich können in dieser Messreihe etwaige Emissionen der geplanten Abfallverbrennungsanlage noch keinen Niederschlag finden, der Gutachter wird jedoch im Rahmen seiner Beurteilung auf die Planungen vor Ort hingewiesen und auch eine Abschätzung, bzw. Empfehlung diesbezüglich abgeben. Nach den Vorgaben der KurortVO wird die Einhaltung der lufthygienischen Anforderungen regelmäßig nach 5 Jahren durch eine Vorbeurteilung und nach 10 Jahren durch eine neue Messreihe überprüft. Davon ausgehend, dass die aktuelle Messreihe von Anfang 2009 bis Anfang 2010 durchgeführt werden wird, wäre eine Kontrollbeurteilung im Jahr 2015 notwendig. Besteht allerdings Grund zu der Annahme, dass die nachgewiesene Luftqualität sich verschlechtert, kann auch außerhalb dieses Kontrollzeitraumes eine Überprüfung verlangt werden, bzw. unter Berücksichtigung der bestehenden Planungen vom Gutachter empfohlen werden, sofern dieser hierzu eine Veranlassung erkennt.

Sofern die Stadt Langelsheim für die Orte Lautenthal und Wolfshagen die entsprechenden positiven Gutachten vorlegt und die Orte auch die weiteren Anforderungen an das Prädikat Luftkurort erfüllen, besteht keine rechtliche Grundlage eine Anerkennung zu versagen. Die KurortVO sieht aber auch Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Überwachung vor. Hierzu gibt es zum einen, wie bereits erwähnt, die Möglichkeit auch außerhalb der regelmäßigen Kontrollzeiträume Gutachten einer sachverständigen Stelle zu verlangen, zum anderen kann eine bestehende Anerkennung widerrufen werden, sofern die Anerkennungsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt werden.

Die vorab geschilderten Aspekte wurden auch im Rahmen des Ortstermins mit der Stadt Langelsheim erörtert. Insbesondere im Hinblick auf die mit einer Anerkennung als Luftkurort verbundenen Kosten und der Möglichkeit des Widerrufs, z.B. im Falle einer massiven Verschlechterung der Luftqualität. Ich gehe daher davon aus, dass man sich seitens der Stadt umfassend über etwaige Emissionen der geplanten Abfallverbrennungsanlage und verbunden möglichen Auswirkungen auf die nahe gelegenen Luftkurorte informiert.