In Bildern |
Die NBank prüftVorstandsmitglieder der Bürgerinitiative haben sich mit Reiner Hinske, Abteilungsleiter Verwendungsnachweisprüfung bei der NBank Hannover, getroffen. Die NBank ist für die Vergabe von Fördergeldern zuständig. Das Gelände Sophienhütte in Langelsheim ist mit ca. 2 Mio. € Fördergeldern saniert worden, u.a. mit Geld von der EU, wie es auf dem Schild steht†. Das waren Steuergelder!Es ging hier um die Revitalisierung einer schwermetallbelasteten Industriebrache. Dazu sollte das Gelände versiegelt und überbaut werden. Der Plan war nach Abschluss der Maßnahme Gewerbebetriebe anzusiedeln. Die BI unterstützt diesen ursprünglichen Plan. Mehrere kleine Gewerbebetriebe mit unterschiedlichen, langfristig sicheren Arbeitsplätzen wären hervorragend geeignet für den Standort und eine Bereicherung für Langelsheim. Jetzt will die Firma Maxxcon auf dem Gelände eine Abfallverbrennungs-Anlage bauen. Für den Bau der Abfallverbrennungs-Anlage wird tief ausgeschachtet - immer wieder ist von 8 Meter die Rede*, die der Bunker ins Erdreich versenkt wird. Nicht nur nach unserer Meinung entspricht dies in keiner Weise dem Förderzweck. Die durchgeführten Sanierungsarbeiten sind für die Katz, wenn die Halde wieder angerührt und geöffnet wird. Ob die Spundwand zur Tölle hin die Last der Bauwerke tragen kann ist ebenfalls zweifelhaft. Die Maxxcon bezahlt für das Gelände etwa 500.000 € – bisher ist nach unseren Informationen noch nicht die volle Summe bezahlt, die wird erst im März 2010 fällig. Wir fragen uns, ob die 500.000 € Kaufpreis nicht im Mißverhältnis zu den investierten 2.000.000 € stehen? Herr Hinske kannte zwar Langelsheim, war wegen der Sanierung Sophienhütte zum ersten Mal hier. Er kannte den tatsächlichen Sachstand nicht und hat gemeinsam mit der BI das Gelände besichtigt und die Nähe zum Einkaufszentrum zur Kenntnis genommen. Riskiert Schrader 2.000.000 €?† da fehlt zwar ein r, aber wer nimmt es denn so genau? ↵ * das kann sich aber auch ändern, weil die Planung der Maxxcon wackelt wie ein Kuhschwanz. Das lernten wir aus den Antragsunterlagen, die Basis der Erörterung sein sollten: ein Wortlaut in den Antragsunterlagen hat für die Maxxcon und ihre Helfershelfer keine festlegende Bedeutung. ↵ |