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Die GZ titelt am 28.2.2009: EBS-Prognose enthält keine weiteren Fehler. Es liest sich, als sei der Titel eine Aussage des Behördenleiters Jürgen Reif, der weiter unten zitiert wird: Alle berechneten Schadstoffe liegen im so genannten Irrelevanzbereich. Das sind Antworten auf eine nicht gestellte Frage und in einer Formulierung, wie ich sie von Herrn Horenburg aber nicht von der beurteilenden Behörde erwarte. Zur Frage stand nicht, ob die Unterlagen der TÜV Nord GmbH weitere Fehler enthält. Die Frage war:

tuevNord

Sind die eingestandenen Fehler der TÜV Nord GmbH Tippfehler oder haben sie Eingang in die Berechnungen gefunden?

Die Frage läßt sich vollständig für jeden Fehler mit einem Ja, ist in die Berechnung eingeflossen, oder einem Nein, war nur Liederlichkeit, beantworten. Das Ergebnisschreiben der Prüfung des GAA Braunschweig hätte ich in dieser Form erwartet:

  1. die Liste der von der TÜV Nord GmbH benannten Übertragungsfehler
  2. für jeden Fehler eine Aussage derart:
    • war ein Übertragungsfehler,
    • der Fehler ist in die Berechnung eingeflossen
  3. ein Fazit je Fehler mit den Optionen
    • unbedeutender Fehler
    • bedeutender Fehler
    • nicht einschätzbarer Fehler
  4. abschliessendes Resumee mit einer klaren Aussage
    • Verfahren kann nicht weitergeführt werden, weil Rechenfehler nicht ausgeschlossen werden können.
    • Verfahren kann weitergeführt werden, weil es keine Rechenfehler gegeben hat.
Darauf warte ich noch! Das sollte doch eine Woche vor Weiterführung der Erörterung zu bewerkstelligen sein.

Stattdessen darf ich mich mit einem weiteren Gutachten rumschlagen und interpretieren, was gemeint sein könnte. Das Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig hat das Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim zur Stellungnahme beauftragt. Die Stellungnahme aus Hildesheim liegt nun mit Datum vom 23.2.09 vor (hier als PDF) und heißt:
Prüfung einer Immissionsprognose für Luftschadstoffe und Gerüche im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren nach BImSchG einer EBS-Anlage in Langelsheim.

Stn1

Im Fazit des GAA Hildesheim finde ich:

  • Die zur Ausbreitungsrechnung verwendeten Emissionsmassenströme für die Stoffe Ammoniak und Nickel sind nicht plausibel. Hier sind korrigierte Werte entsprechend der in Tabelle 3 und 5 des Gutachtens dargestellten Emissionsmassenströme zu verwenden.
  • Die im Gutachten in den Tabellen 7 dargestellten Berechnungsergebnisse für die Immissionskonzentrationen der Stoffe NO2 und NH3 sind zu hoch.
  • Die im Gutachten in Tabelle 8 dargestellten Depositionen für PCDD/F und Ni sind zu niedrig ausgewiesen.
  • Die Beschreibung des Rechengitters in der Ausbreitungsrechnung ist im Gutachten widersprüchlich.
  • Die Umsetzung des Berechnungsgitters in der Ausbreitungsrechnung ist, wie aus Anlage 22 zu entnehmen ist, sachgerecht.
  • Für die weiteren betrachteten Luftschadstoffe sind die Immissionskonzentrationen und Depositionswerte als auch die berechneten Geruchsimmissionshäufigkeiten als plausibel anzusehen.

Sehen sie, ungenügend! Die ersten drei Punkte im Fazit sprechen dafür, daß es sich hier nicht um Übertragungsfehler handelte. Es ist zu befürchten, daß mit den falschen Werten gerechnet wurde. Punkt vier reiht sich nahtlos in die immer wieder zu bemängelnde Qualität der Antragsunterlagen der Maxxcon ein. Wo Herr Reif seinen Optimismus hernimmt bleibt ein Rätsel.

Das ist der K.O. des Immissionsgutachtens: Fehler in der Berechnung können nicht ausgeschlossen werden.

Apropos

Auch die TÜV Nord GmbH – die TÜV GmbHs müssen nicht so unparteiisch sein, wie der Technische Überwachungs-Verein, der die Autos auf Verkehrssicherheit überprüft – hat ein erstaunliches Fehlerkonto angesammelt. Flensburg würde der GmbH die Fahrerlaubnis entziehen und zur Nachschulung bestellen. Nach so vielen in den Antragsunterlagen entdeckten Fehlern, wollte die TÜV Nord GmbH am 3. Tag der Erörterung den Stier

tabelle7

… bei den Hörnern packen

und Schadensbegrenzung versuchen. Vor der Mittagspause präsentierte Herr von Dake nach meiner Zählung 7 Folien mit jeweils mehreren Fehlern. Auch die Fehlerauflistung enthielt wiederum Fehler, die dem Publikum sofort auffielen.
Hier im Bild die Tabelle 7, mit Fehlern in den 10er-Potenzen. Nicht zum ersten Mal Schwierigkeiten mit den Potenzen!

Eigentlich endgültig ein Grund, die Erörterung abzubrechen und die Antragsteller an den Schreibtisch zurückzuschicken. Zum Nachlesen die Dynamik des Kompromissfindens:

Theater

29.1.09, 13:25h

Die Mittagspause ist beendet. Was hat das GAA in großer Runde auf der Bühne der Aula besprochen? Zu welcher Entscheidung sind sie gekommen: abbrechen oder weitermachen und warum?
13:33h Schwierige Entscheidung, die Köpfe stecken noch immer zusammen. Gesetze werden gewälzt, erneut ein Meeting hinter dem Vorhang.
13:35h nun wird die Maxxcon zum Gespräch mit dem GAA gerufen.
13:40h noch immer nicht entschieden. Ein graues Gesicht ist nichts aussagekräftiges.
13:41h Schrader ist nicht mehr da. Nun läßt er sich vertreten. Ist das der richtige Zeitpunkt zu gehen?
13:46h jetzt muß auch der Pressesprecher der Maxxcon auf die Bühne
13:49h sehr schwierige Lage.
13:52h so lange, ist das ein gutes Zeichen?
13:59h Unterbrechung des Termins um eine halbe Stunde
14:09h was geschieht?
14:11h wer hat denn jetzt den Satz roter Ohren?
14:24h die Telefone glühen … und jetzt eine Zigarette!
14:30h jetzt geht es weiter.

Zum Schluß

Die Maxxcon und ihre Fachleute haben sich gewaltig blamiert. Nicht nur mit den Unterlagen, sondern auch mit den Begründungen. MS Word sei schuld und die beauftragten Gutachter hätten ein Gutachten aus einem anderen Verfahren in die Antragsunterlagen übernommen und bla bla bla. So schlecht ist MS Word nicht – ist nur LowTech.