Langelsheim, 25.8.2009

Sehr geehrte Damen und Herren!

Die Auslegungszeit des Vorbescheides endet in dieser August-Woche. Den Vorbescheid kann jedermann von der Internetseite des Gewerbeaufsichtsamtes als PDF laden. Wir erwarten, daß das weiterhin möglich sein wird.

Im Vorfeld des Widerspruchverfahrens wurden wir überrascht von Gebührenforderungen des GAA. Die Gebühren werden fällig, wenn man Widerspruch einlegt und der Widerspruch keinen Erfolg hat. Das GAA droht mit Kosten zwischen 1.000 - 2.000 €*.

Wie können wir dieser Kostenfalle entgehen?

  • In Vorgesprächen haben unsere Rechtsanwälte auf Möglichkeiten der Kostenreduzierung hingewiesen.
  • In Gesprächen konnte ich einige zukünftige Kläger zu einer gemeinsamen Strategie gegen den Vorbescheid gewinnen.
  • Möchte sich noch jemand an dieser konzertierten Aktion beteiligen, sollte er mich das wissen lassen.
  • Ist jemand gewillt, selbständig gegen den Vorbescheid anzugehen, kann ich das durchaus verstehen und zolle meine Hochachtung.
  • Mit RA Heinz aus Berlin treffen wir uns Ende der Woche.

Da die Widerspruchsfrist erst am 28.9.09 endet, sollten sie nicht überhastet reagieren. Nach der Konferenz mit Herrn Heinz wird unsere Strategie stehen.

Falls Sie anonym bleiben wollen, können Sie sich mit einer Spende an dem Klageverfahren beteiligen: Konto-Nr. 150 717 221, Nord/LB (BLZ 250 500 00)

Jochen Bremer für die BI Sophienhütte

Hier gibt es unseren Flyer zum Vorbescheid.

* dafür bekommen Sie das Personal Ihrer Geburtstagsfeier im Kanzleramt.