Wikipedia zum Widerspruchsverfahren

Im Verwaltungsrecht können Betroffene, die durch den Verwaltungsakt einer Behörde beschwert sind, gegen diesen innerhalb der Rechtsbehelfsfrist (ein Monat) ab seiner Bekanntgabe Widerspruch erheben und damit die zuständige Behörde veranlassen, die Rechtmäßigkeit und die Zweckmäßigkeit des Verwaltungsaktes nachzuprüfen.

So weit sind wir gekommen:

  1. Auslegung der Unterlagen
  2. … oder was die Maxxcon für Unterlagen hält.

  3. Einwendung
  4. Das war im letzten Jahr, letzte Einwedungsfrist 29.12.2008

  5. Erörterung
  6. Das war im Januar 2009 mit Nachsitzen im März 2009. Sieben Tage im Gesamten auch weil die Unterlagen unter aller S… waren.

    Wenn Sie Live-Kabarett geniessen wollen, gönnen Sie sich die Mitschrift und holen Sie sich die Wortprotokolle (das ist nicht Ihr Rechner der nicht zu Potte kommt, der Server der Gewerbeaufsicht ist lahm!).

  7. Vorbescheid
  8. Das ist das Ergebnis der Erörterung, wie es sich das Gewerbeaufsichtsamt in Braunschweig so denkt.

    Die Maxxcon hat den Bescheid schon. Warum muß sich das Gewerbeaufsichtsamt in Braunschweig noch bis Mitte August vorbereiten, um die Unterlagen öffentlich auszulegen? Wenn Sie Manns genug wären, würden sie mir das PDF zu-mailen. Ist wahrscheinlich eh dünn … paßt ungezippt durch den Draht.

  9. Widerspruch
  10. Ihre/unsere Erwiderung auf den Vorbescheid des Gewerbeaufsichtsamtes in Braunschweig.

    Termine:

    • die Auslegung des Vorbescheids wird am 12.8.2009 in der GZ bekannt gemacht
    • dann liegt der Bescheid 14 Tage im Rathaus aus
    • die Widerspruchsfrist zum Vorbescheid endet am 28.9.2009.
    Der Widerspruch ist ein demokratisches Grundrecht, aber nicht gebührenfrei! Es gibt wenn wir zusammenarbeiten Möglichkeiten, die Kosten für einen Einzelnen in die Größenordnung bis 15 € zu reduzieren. Deshalb vorher mit der BI Kontakt aufnehmen, damit niemand ins Messer läuft.

    Unterstützen Sie die Bürgerinitiative!
  11. Widerspruchsbescheid
  12. Vom Gewerbeaufsichtsamt in Braunschweig.

  13. Klage
  14. Darüber reden wir, wenn es so weit kommt!

Nee, wir vergessen nix :-) cu 2011