… wenn das blöde Volk nicht wäre

Bei der Nominierungskonferenz für Dr. W. Priesmeier und S. Gabriel in Langelsheim unterstützte Umweltminister Gabriel den Bürgermeister von Langelsheim und wirft der Bürgerinitiative das "Schüren von Ängsten" vor.

Die Bürgerinitiative wehrt sich entschieden gegen diese Vorwürfe.

Der Satz: "Die Bürgerinitiative schürt Ängste in der Bevölkerung", wird nicht wahrer, wenn man ihn gebetsmühlenartig wiederholt. Bürgermeister Schrader hat dies mehrfach getan, Minister Gabriel unterstützte ihn am 8.11. in Langelsheim (Nominierungskonferenz der SPD), mit genau demselben Satz.

Wir erklären: Die Bürgerinitiative vertritt die Interessen von 5000 Bürgern, die berechtigte Einwende gegen die geplante Abfallverbrennung in Langelsheim haben. Es gibt eine Vielzahl von sachlichen Argumenten, die nichts mit dem Schüren von Ängsten zu tun haben.

Bei der Veranstaltung am 8.11. sagte Minister Gabriel außerdem: "Umweltfragen regelt der Markt nicht." Bei dieser Aussage sind wir absolut einer Meinung. Nur war der Standpunkt von UBA (Umweltbundesamt) und BMU (Bundesministerium für Umwelt) bisher ein anderer. Auf Anfrage hieß es, EBS-Abfallverbrennungen seien prinzipiell gut, über die spezielle Situation in Langelsheim sagen wir nichts, es gibt genügend Anlagen, den Rest reguliert der Markt! Nun scheint ein Umdenken zu beginnen.

In einer Bundestagsdrucksache (16/9990) wird erklärt: Die mechanisch-biologische Behandlung von Abfällen hat sich als Ergänzung zur Müllverbrennung etabliert, kämpft aber weiterhin mit der Erfüllung der Randbedingungen Entsorgungssicherheit, Rechtskonformität und Wirtschaftlichkeit. Ein weiterer Ausbau ist angesichts der offenen Fragen derzeit nicht zu empfehlen.

Im Niedersächsischen Raumordnungsprogramm (RROP 2008) heißt es sogar: "Vor der Schaffung neuer Abfallbehandlungs- und Entsorgungskapazitäten sind im Planungsraum vorhandene Einrichtungen und Anlagen auszuschöpfen. Notwendige Erweiterungen sollen nur im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit einer bereits bestehenden Abfallentsorgungsanlage erfolgen."

Danach wäre die für Langelsheim geplante, nicht etwa mit bestmöglicher, sondern nur mit geradeso ausreichender Technik versehene Anlage überhaupt nicht genehmigungsfähig.

RROP2008lglshm

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