In Bildern |
Beste AussichtenRechtsanwalt Heinz siegt in Paderborn! Gute Erfolgsaussichten für unsere Normenkontrollklage gegen die zielgerichtete B-Plan Änderung der Stadt Langelsheim vom März 2007. Am Donnerstag den B-Plan ändern, am Freitag beim Landkreis anmelden und am Samstag großer Artikel in der GZ – das müffelt. Was meinen Sie, wie viel Vorlauf es braucht, ein 100 Mio. Projekt anzuschieben? Ein halbes Jahr bestimmt. Also wohl eher vor als nach September 2006? Paderborn 6.10.2009 Die Entsorgungsfirma Stratmann (Bestwig) hat im Kampf um die geplante Anlage zur Verbrennung von Ersatzbrennstoffen (EBS) in Paderborn eine weitere Schlappe erlitten. Das Bundesverwaltungsgericht hat die von Rechtsanwältin Dr. Andrea Versteyl (Berlin) eingereichte Beschwerde gegen eine Entscheidung des Oberverwaltunsgerichtes Münster jetzt zurückgewiesen. Das OVG hatte die Klage der Firma Stratmann gegen eine Veränderungssperre der Stadt Paderborn im Frühjahr abgelehnt und keine Revision zugelassen. Für die Bürgerinitiative Mönkeloh, die mit einem Rechtsgutachten ihres Anwaltes Philipp Heinz (Berlin) den Anstoß zum Erlass einer Veränderungssperre gegeben hatte, ist die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes erwartungsgemäß und ein weiterer Sargnagel für den unseligen Billig-Müllofen, gegen den 45.000 Einwendungen erhoben worden waren. Die Bürgerinitiative gibt auch der noch anhängigen Klage der Firma Stratmann gegen die Bezirksregierung, eine Ausnahme von der Veränderungssperre zuzulassen, nicht den Hauch einer Chance. Denn bereits das OVG hatte deutlich gemacht, dass es gleich mehrere tragende Gründe für eine Änderung des Bebauungsplanes und die Bausperre der Stadt gibt. Die von der Abfall- und Energiewirtschaft geschätzte Anwältin Dr. Versteyl musste sich bei der Verhandlung in Münster sogar "Unkenntnis der materiellen Anforderungen an eine Veränderungssperre" vorhalten lassen. Zu Ihrer Information die Pressemitteilung der Stadt Paderborn vom 06.10.2009 und eine kommentierte Zusammenfassung der OVG-Entscheidung: FR 10.12.2009: |