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8. April 2014
Nds. Oberverwaltungsgericht LĂĽneburg
Der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom 8. April 2014 - 1 KN 10/13 - die vom Rat der Stadt Langelsheim (Landkreis Goslar) am 22. März 2007 als SatÂzung beschlossene 1. Ă„nderung des Bebauungsplans L 133 „Frau SophienhĂĽtte SĂĽd" fĂĽr unwirkÂsam erklärt.
Durch die Ă„nderung des Bebauungsplans sollten die im Jahr 2003 als Gewerbeflächen ĂĽberplanÂten Bereiche zu Industriegebieten „hochgezont" und die bestehenden Festsetzungen zur GebäuÂdehöhe (max. 18 m) ersatzlos aufgehoben werden.
Das Oberverwaltungsgericht hat die Ă„nderung des Bebauungsplans fĂĽr unwirksam erklärt, weil die zugrunde liegende Satzung Mängel im Abwägungsergebnis aufweise. Zum einen hätte die Stadt die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ausgleichen mĂĽssen, welche mit der Aufhebung der Höhenbegrenzung vorbereitet wird. Zum anderen hätte sich die Stadt nicht darauf verlassen dĂĽrÂfen, dass die bei Ausnutzung eines uneingeschränkten „Industriegebiets" entstehenden Konflikte ohne planerische UnterstĂĽtzung in nachfolgenden Genehmigungsverfahren gelöst werden können. Westlich des Planbereichs liegen umfangreiche gewerblich und industriell genutzte Flächen. Deren Auswirkungen auf die benachbarte und weiter entfernt stehende Wohnbebauung mĂĽssen ermittelt und bedacht werden bei der Frage, ob und ggf. was in dieser Situation ĂĽberhaupt noch an industÂrieller Nutzung hinzutreten darf.
Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht hat der Senat nicht zugelassen.
Hier die Presse-Erklärung: Änderung des Baubauungsplans „Frau Sophienhütte Süd“ der Stadt Langelsheim für unwirksam erklärt des Nds. Oberverwaltungsgericht Lüneburg.
7 Jahre, auf wenige Tage genau, und zurĂĽck auf Los →
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