8. April 2014

Nds. Oberverwaltungsgericht LĂĽneburg

Änderung des Baubauungsplans „Frau Sophienhütte Süd“ der Stadt Langelsheim für unwirksam erklärt

Der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom 8. April 2014 - 1 KN 10/13 - die vom Rat der Stadt Langelsheim (Landkreis Goslar) am 22. März 2007 als Sat­zung beschlossene 1. Änderung des Bebauungsplans L 133 „Frau Sophienhütte Süd" für unwirk­sam erklärt.

Durch die Änderung des Bebauungsplans sollten die im Jahr 2003 als Gewerbeflächen überplan­ten Bereiche zu Industriegebieten „hochgezont" und die bestehenden Festsetzungen zur Gebäu­dehöhe (max. 18 m) ersatzlos aufgehoben werden.

Das Oberverwaltungsgericht hat die Änderung des Bebauungsplans für unwirksam erklärt, weil die zugrunde liegende Satzung Mängel im Abwägungsergebnis aufweise. Zum einen hätte die Stadt die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ausgleichen müssen, welche mit der Aufhebung der Höhenbegrenzung vorbereitet wird. Zum anderen hätte sich die Stadt nicht darauf verlassen dür­fen, dass die bei Ausnutzung eines uneingeschränkten „Industriegebiets" entstehenden Konflikte ohne planerische Unterstützung in nachfolgenden Genehmigungsverfahren gelöst werden können. Westlich des Planbereichs liegen umfangreiche gewerblich und industriell genutzte Flächen. Deren Auswirkungen auf die benachbarte und weiter entfernt stehende Wohnbebauung müssen ermittelt und bedacht werden bei der Frage, ob und ggf. was in dieser Situation überhaupt noch an indust­rieller Nutzung hinzutreten darf.

Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht hat der Senat nicht zugelassen.

Hier die Presse-Erklärung: Änderung des Baubauungsplans „Frau Sophienhütte Süd“ der Stadt Langelsheim für unwirksam erklärt des Nds. Oberverwaltungsgericht Lüneburg.

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