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Nicht jeder kann es sich einrichten, Urlaub zu nehmen und tagelang während der üblichen Geschäftszeiten in der Aula den Erörterungstermin zu begleiten. Darum an dieser Stelle online eine kurze Info zum aktuellen Stand. Dann können Sie abschätzen, wann Sie herkommen sollten, um Ihr Anliegen vorzutragen, Ihre Mitstreiter zu unterstützen.

Das Aktuelle wird stets oben zu lesen sein, Vorangegangenes chronologisch darunter. In der rechten Spalte sehen Sie die vorgesehene Tagesordnung und mit welchem Thema sich die Erörterung aktuell beschäftigt.

Die bekannte Homepage finden Sie hier. Die bisherige Erörterung: 1. Tag, 2. Tag, 3. Tag

Heute geht es um das Thema: was kommt bei uns an - in unseren Lungen, auf der Haut, auf unserem Grundstück? Sie werden hören, ob Sie betroffen sind und wie heftig. Morgen ist ein interessanter Tag!
Was es Sie kostet, kommt später unter Punkt 9.1.

Der 3. Tag

29.1.09, 19:22h

Es ist kurz vor halb acht - jetzt wollen wir den Tag beenden. Und jetzt ist finito 19:38h. Morgen wieder um 10:00h.

29.1.09, 18:14h und zieht sich

Herr Gödecke erläutert nun, was ihm noch alles fehlt. Wußte nicht, daß es solche Begriffe überhaupt gibt. Summa summarum: man solle vom worst-case ausgehen, da EBS-Brennstoff sich sehr wohl von selbst entzündet. Kurze Bemerkung zum Filterbrand: es wird Aktivkohle im Filter eingesetzt …

Nun zur Löschwasserversorgung: Zisterne reicht nicht aus. Dazu gibt es die Feuerwehren, die Wasser aus größeren Entfernungen heranschaffen können.

Nun geht es um die Frage einer Werksfeuerwehr. Aus den Antragsunterlagen entsteht der Eindruck, die Brandbekämpfung werde der Freiwilligen Feuerwehr Langelsheim aufgebürdet. Komplizierte Fragen, Zuständigkeiten, wann und durch wen, … es fließt beim Brandschutz alles zusammen.

Prof. Bitter meint: EBS sei nicht so leicht brennbar, wie nicht sortierter Müll. Dazu Gebhardt: dafür ist der Heizwert des EBS viel besser und deshalb eine Brandausbreitung viel schneller.

Das Löschwasser ist nach 2 Stunden alle, steht hier. Hier werden erhebliche Mengen brennbares Material vorgehalten. Wir wissen von Bunkerbränden, die mehrere Tage währten. Also?

Gebhardt: Ersatzbrennstoff ist wesentlich besser brennbar als normaler Müll, das ist das besondere an dem EBS. Da reicht eine normale Schaumlöschanlage nicht aus.

Weil im Bunker eine Löschanlage eingerichtet wird, ist eine Werksfeuerwehr nicht notwendig. Der Brandschutzbeauftragte wird im Zuge des Bauantrages detailliertere Anforderungen stellen. Herr Gödecke stellt fest: nach dem Gesetz ist bereits in diesem Verfahren eine detailliertere Anforderung fällig und listet weitere Ungereimheiten auf.

Schornsteinbrand wird im Brandschutz nicht betrachtet. Bunkerbrand ist nicht vom Brandschutz betrachtet, aber es wird eine Löschanlage eingerichtet. Ansonsten ist der Bunkerbrand im Immissionsgutachten berücksichtigt.

Die Tankstelle in unter 100 m Entfernung ist im Gutachten nicht berücksichtigt. Die Tankstelle sei nicht relevanter als eine Wohnbebauung. Diese Antwort führt natürlich zu Unverständnis.

Das Öllager, unterirdisch, fürs Anheizen ist berücksichtigt und als nicht relevant klassifiziert.

Nun geht es um Brandschutz. Kurze Vorstellung des Konzeptes durch Herrn Menzel des TÜV Nord. Er ist vor wenigen Stunden gebeten worden, heute hier zur Verfügung zu stehen.
Herr Menzel hat sich das Gelände nie angesehen.

29.1.09, 18:07h

Licht: das Werk ist die ganze Nacht beleuchtet.
Dr. Wagner: Das Betriebsgelände wird ausgeleuchtet. Zur Zeit ist keine Anstrahlung der Gebäude vorgesehen

29.1.09, 18:00h

Nun geht es um Erschütterung - nein nicht Erschütterung des Antragstellers.
Das läßt sich nur schwer vorhersagen.
Antrag aus dem Publikum: Beweissicherung in einem Radius 500-1000 m vor dem Bau der Anlage.

29.1.09, 17:40h

Eigentlich ist die TALärm recht ausführlich. Doch finden sich nicht alle im Gutachten wieder z.B:

  • Container auf- und absetzen
  • Impulszuschläge, die reingerechnet werden, verschwinden

Das Thema wird durch Anträge des RA Heinz ergänzt. U.a. auch die Berücksichtigung von Baulärm.

29.1.09, 17:21h

Der Lärm als dB (A) ist schwierig zu verstehen. 3 dB (A) bedeuten eine Verdoppelung des Lärms. Hier werden die Werte 50, 60 dB (A) diskutiert. In den Fahrzeugscheinen (U.1) in denen wir hier nachlasen sind Werte von 76, 79, 84 dB (A) zu finden. Wir hatten nicht den Eindruck, besonders laute Fahrzeuge zu haben. Diese Lautstärke sei gemessen direkt neben dem Fahrzeug. Das Werk stehe weiter weg.

29.1.09, 17:16h

Es geht noch immer um Lärm; um die Anzahl der zu erwartenden LKWs; wie das praktisch abläuft; daß sich die Fahrer gar nicht an die 6:00h frühestens halten, sicherlich nicht so vorgesehen aber aus der Erfahrung, daß dem so ist

29.1.09, 17:07h

Die GZ titelt morgen: Genehmigung des EBS-Kraftwerks verzögert sich erheblich

29.1.09, 17:00h

Nun ist wieder Bürgerfragestunde

29.1.09, 16:35

Pause bis 16:55h

29.1.09, 14:59h

Es geht um Lärm, alle Sinne. Wir lernen gerade die unterschiedlichen Auffassungen bzgl. Wohnbebauung und nicht Wohnbebauung.
nicht aus dem Gutachten, von dem Stick, den ich Ihnen gegeben habe

    Für die Lärmberechnung Annahmen bzgl. LKW pro Tag:
  • 59 pro normaler Anlieferung
  • 37 bei Schnellbeladung
  • 5 Filterstäube
  • 5 Hilfsstoffe
  • 15 Abholung der Schlacke

Resümee: mindestens 84 LKW pro Tag und wenn es mal hopplahopp gehen muß auch 121. Das sind 164 bzw. 224 Bewegungen am Tag. Da lagen die Betroffenen mit ihrer Kalkulation sehr exakt an der Realität. Die Angaben 50 LKW (zuletzt vom Verkehrsgutachter) waren also … ich will mich nicht abmahnen lassen. Der Verkehrsgutachter hat sein Gutachten auf 50 LKW pro Tag ausgelegt. Das ist wohl auch Makulatur?

Dr. Wagner: Beladung pro LKW mit 22 to, üblich sind bis 25 to. Da können wir genügend Wiegescheine für EBS-LKW vorlegen. Zu den 25 to meint Herr Gödecke BUND: das sind Monstertrucks

Dr. Wagner: gestern abend haben wir mit Bürgermeister Schrader andere Grenzwerte vereinbart, dadurch verändert sich die Menge der Additive. Also wieder keine verläßlichen Angaben.

29.1.09, 14:43h

Dr. Pittrof: aus Sicht der Maxxcon ist eine solche Aussetzung nicht erforderlich. Aber sie haben Verständnis blabla korrekt etc. Irrelevanz blabla verweigern uns Ihrem Vorschlag nicht.

29.1.09, 14:32h

Die BI hat einen Antrag gestellt, die nun durch den neuen Termin verursachten Extra-Kosten durch Maxxcon bezahlen zu lassen. Dazu hat das GAA für morgen etwas Grundsätzliches angekündigt.

29.1.09, 14:30h

Entscheidung des Antrages von RA Heinz den Termin abzubrechen. Gegenvorschlag des GAA:

  • TOP 3, 4, 8 und Teile von 9 werden ausgesetzt
  • übrige Punkte werden abgearbeitet
  • morgen Freitag ist erst einmal Schluß
  • bis morgen wird es einen neuen Termin geben
  • werden die Immissionsprognose nachrechnen auf Belastbarkeit
  • die Ergebnisse werden der BI und den anderen Beteiligten rechtzeitig bekannt gegeben

Theater

29.1.09, 13:25h

Die Mittagspause ist beendet. Was hat das GAA in großer Runde auf der Bühne der Aula besprochen? Zu welcher Entscheidung sind sie gekommen: abbrechen oder weitermachen und warum?
13:33h Schwierige Entscheidung, die Köpfe stecken noch immer zusammen. Gesetze werden gewälzt, erneut ein Meeting hinter dem Vorhang.
13:35h nun wird die Maxxcon zum Gespräch mit dem GAA gerufen.
13:40h noch immer nicht entschieden. Ein graues Gesicht ist nichts aussagekräftiges.
13:41h Schrader ist nicht mehr da. Nun läßt er sich vertreten. Ist das der richtige Zeitpunkt zu gehen?
13:46h jetzt muß auch der Pressesprecher der Maxxcon auf die Bühne
13:49h sehr schwierige Lage.
13:52h so lange, ist das ein gutes Zeichen?
13:59h Unterbrechung des Termins um eine halbe Stunde
14:09h was geschieht?
14:11h wer hat denn jetzt den Satz roter Ohren?
14:24h die Telefone glühen … und jetzt eine Zigarette!
14:30h jetzt geht es weiter.

29.1.09, 12:50h

Mittagspause bis 13:30h. Die Spannung steigt. Ist der Antragsteller eben über seine eigenen Füße gestolpert? Gibt es ein Happy End?
Finden Sie es heraus - kommen Sie!

29.1.09, 12:26h

Gödecke, BUND, liest Dr. Pittrof das Gesetz vor.

29.1.09, 12:35h

Aus dem Publikum die Forderung nach Abbruch des Verfahrens, vehement in unterschiedlicher Begründung.

29.1.09, 12:30h

Dr. Pittrof: es gibt überhaupt keinen Grund an diesem Gutachten zu zweifeln. Wir haben nachgewiesen, daß die Fehler in der Irrelevanz liegen. Es ist bedauerlich …

29.1.09, 12:10h

von Dake bringt als erstes Dias mit den Übertragungsfehlern, sprich falschen Werten in den Antragsunterlagen. Das ist löblich für Herrn von von Dake und die TÜV Nord GmbH aber ein Armutszeugnis sondergleichen. Nun kommt noch ein Hinweis, daß der Korrektur auf Nachfrage aus dem Publikum eine Korrektur nachgereicht wird.

Aber das sei alles nicht so schlimm … Ist der Ruf erst ruiniert, baut sichs ungeniert.

29.1.09, 12:06h

Änderung der Tagesordnung: zuerst Immissionsprognose und danach die Vorbelastung

29.1.09, 11:35h

Gebhardt: zum Thema Messungen
Ort der Messung, Meßbereich, Dampf- und Aerosolschadstoffe, Me¤bedingungen … dazu hätte ich mir eine Aussage erwünscht. Wie sichergestellt wird, daß repräsentative Messungen durchgeführt werden, dazu sehe ich keinerlei Aussagen. Abschluß durch einen detaillierten Antrag RA Heinz.

Wieder der Hinweis, daß dies lediglich ein Vorbescheidverfahren sei.

29.1.09, 10:44h

Vortrag von Dake TÜV Nord zur TALuft und Diskussion

  • Ermittlung der Schornsteinhöhe wg. der Rest-Emissionen. TALuft gibt 52,75 m vor, geplant sind 70 m.
  • Dr. Henninghaus, Landkreis Goslar: fragt nach der Sonderfallprüfung

29.1.09, 10:25h

Prof. Bitter für den Antragsteller: die Anlagentechnik bleibt gleich aber besser.
Dr. Wagner: wird über Erhöhung der Additive erreicht.
Gebhardt, gemurmelt: das ist ein Stuss! Der Forderung von Ökopol, den Ammoniak-Grenzwert auf 10 zu senken, wird nicht gefolgt - er bleibt bei 15. Technisch wird sich an der Anlage überhaupt nichts ändern. Aus Vorsorgegründen wären deutlich niedrigere Grenzwerte erforderlich gewesen.

Ohne die Arbeit der ersten beiden Tage und die rege Diskussion in der Bürgerfragestunde wäre dieser Teilerfolg nicht erzielt worden.

29.1.09, 10:20h

Peter Horenburg für die Maxxcon zum gleichen Thema. Dr. Pittrof ebenfalls Maxxcon stellt fest, daß sie rechtsverbindlich erklären, die Grenzwerte einzuhalten.

29.1.09, 10:15h

Schrader spricht zu den Grenzwerten und dem nicht existierenden städtebaulichen Vertrag. Resultat nach einem Gespräch mit Dr. Wagner: Maxxcon werde geringere Grenzwerte beantragen, Zielrichtung Vorschläge Ökopol-Gutachten. Ein städtebaulicher Vertrag sei dann nicht mehr nötig. Dazu heute auf der Internetseite der GZ und morgen auf Papier.

29.1.09, 10:10h

Noch findet eine organisatorische Besprechung statt. Jetzt 10:13h geht es wieder los.

Vor der Erörterung

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Hinfinden: Aula des Schulzentrums Langelsheim

GAA Braunschweig und deren Ansprechpartner

Die Tagesordnung, PDF

  • Vor der Tagesordnung
  • sind die Fragen zu klären:
    • Wo stehen wir?
    • Können wir überhaupt weitermachen?
    Ggf. verabschieden wir uns bis in den Spätsommer 2010 oder auf ewig :-)
  • zurückgestellt bis 10. März 09
  • 3.3 Immissionsprognose
  • 3.2 Vorbelastungsmessung
  • 3.4 Ausbreitungsrechnung
  • 3.5 Gerüche
  • TOP 8 Umweltverträglichkeit/Naturschutz
  • 8.1 Vollständigkeit der Umweltverträglichkeitsstudie
  • 8.2 Naturschutzrechtliche Anforderungen
  • 8.7 Auswirkungen auf die Verkehrssituation
  • 8.8 Auswirkungen auf das Landschaftsbild
  • TOP 9 Sonstige Auswirkungen
  • 9.1 Wertverluste/Vermögensschäden
  • 9.2 Auswirkungen auf die Lebensqualität
  • 9.3 Auswirkungen auf Arbeitsplätzen
  • 9.4 Auftreten von Schädlingen
  • morgen gegen 10:00 Uhr
  • TOP 4 Gesundheit
  • 4.1 Humantoxikologisches Gutachten
  • 4.2 Auswirkungen auf die Gesundheit
  • 8.3 Auswirkungen auf den Boden und landwirtschaftliche Produkte
  • 8.5 Berücksichtigung der Altlastensituation
  • 8.6 Auswirkungen auf das Oberflächenwasser/Grundwasser
  • Mit TOP 0 begann die Erörterung
  • TOP 0 Allgemeines
  • 0.1 Begrüßung
  • 0.2 Zweck und Ablauf des Erörterungstermins
  • 0.3 Vorstellung des Vorhabens durch den Antragsteller
  • 0.4 Erörterung der Einwendungen nach Themenblöcken
  • TOP 1 Verfahrensfragen
  • 1.1 Zuordnung der Anlage
  • 1.2 Zulässigkeit der Anlage
  • 1.3 Art des Genehmigungsverfahrens
  • 1.4 Gültigkeit des Bebauungsplans
  • 1.5 Vollständigkeit des Antrags
  • 1.6 Vollständigkeit der Bauantragsunterlagen
  • Ende 1. Tag
  • TOP 2 Anlagentechnik
  • 2.1 Sicherheit
  • 2.2 Feuerungstechnik
  • 2.3 Abluftreinigungstechnik
  • Ende 2. Tag
  • TOP 3 Immissionsschutz – Luftreinhaltung
  • 3.1 Anforderungen TALuft
  • TOP 3, 4, 8 und in Teilen 9 sind zurückgestellt
  • TOP 5 Sonstiger Immissionsschutz
  • 5.1 Lärm
  • 5.2 Erschütterungen
  • 5.3 Lichteinwirkungen
  • TOP 6 Brandschutz
  • 6.1 Brandschutzgutachten und Brandschutzkonzept
  • 6.2 Löschwasserversorgung und Löschwasserrückhaltung
  • 6.3 Feuerwehrzufahrt und Werkfeuerwehr
  • Ende 3. Tag
  • TOP 7 Einsatzstoff/Brennstoff
  • 7.1 Qualitätsnachweis
  • 7.2 Eingangskontrolle
  • 7.3 Qualitätsanforderungen
  • 8.4 Entsorgung anfallender Abfälle
  • TOP 10 Sonstige Einwendungen
  • 10.1 Stellung einer Sicherheitsleistung
  • 10.2 Sonstiges
  • TOP 11 Weiterer Verfahrensablauf
  • Ende 4. Tag
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