29.4.2013

WGL-Mitgliederversammlung zur Aufstellung der Kandidatin für die Bürgermeisterwahl

Am 22. September 2013 wählen die Langelsheimer für acht Jahre eine(n) neue(n) Bürgermeister(in). Wie zuvor Vorstand und Ratsfraktion hat auch die letzte WGL-Versammlung unsere 1. Vorsitzende Heike Wodicka einstimmig als WGL-Kandidatin benannt. Nach den rechtlichen Bestimmungen muss die Aufstellung jedoch in einer geheimen Abstimmung erfolgen und bestimmten formalen Anforderungen genügen.

Aus diesem Grunde findet am Dienstag, den 28. Mai 2013, ab 19 Uhr eine weitere öffentliche WGL-Mitgliederversammlung im “Hotel zum Löwen” in Langelsheim statt.

17.4.2013

WGL-Mitgliederversammlung am 17. April 2013

Mittwoch, den 17. April 2013, ab 19 Uhr, im “Hotel zum Löwen”: Einladung und TOPs

3.4.2013

WGL-Veranstaltung zur Umgestaltung der B 82 an der Abfahrt Lutter

Mittwoch, den 3. April 2013, ab 17:30 Uhr, im „Hotel zum Löwen“ in Langelsheim

23.3.2013

Kraniche130323

13.3.2013

… wo lag die Gowische?

Horst Immenroth: Vortrag über den Ursprung von Wolfshagen im Harz
Donnerstag, 4. April 2013, 19:30 Uhr, Hotel Der Wolfshof, Eintritt frei

24.2.2013

Es schneit seit Tagen. An den Schneeflocken reflektiert der Disco-Scheinwerfer noch besser - doch! disco

8.1.2013

Sieg der Bürgerinitiative Sophienhütte vor dem Bundesverwaltungsgericht

Die Kläger hatten 2008 den Bebauungsplan, mit dem die Stadt Langelsheim die Abfallverbrennungsanlage „EBS“ der MaXXcon ermöglichen wollte, mit einer Normenkontrollklage angegriffen. Im November 2011 hat das OVG Lüneburg diese Klage für unzulässig befunden, da die Kläger von der geplanten Verbrennungsanlage zu wenig betroffen seien.

Diese Sichtweise hat das Bundesverwaltungsgericht in keiner Weise geteilt. Mit Beschluss vom 17. 12. 2012 hat es das Urteil des OVG aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das OVG zurückverwiesen. Die Bürgerinitiative hat damit das Maximum dessen erreicht, was vor dem BVerwG in dieser Verfahrensstufe zu erreichen war.

Das BverwG hat u.a. wörtlich entschieden:

Das Oberverwaltungsgericht hat, indem es den Normenkontrollantrag der Antragsteller mangels Antragsbefugnis als unzulässig angesehen hat, die Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtsverletzung im Sinne von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO überspannt und damit die prozessuale Bedeutung dieser Vorschrift verkannt.

Der die Kläger vertretende RA Philipp Heinz aus Berlin blickt nunmehr zuversichtlich auf das neue Verfahren vor dem OVG Lüneburg. Dieses sei nun gezwungen, sich mit den erheblichen inhaltlichen Fehlern des Bebauungsplans zu beschäftigen.

Die Bürgerinitiative fordert die Firma MaXXcon auf, ihren Müllverbrennungs-Vorbescheid, dessen Verwirklichung ohnehin unrealistisch ist, endlich zurück zu geben. Dann könnte die Stadt selbst ihre untaugliche Bebauungsplan-Änderung zurücknehmen. Eine Reihe von Prozessen würden sich damit erledigen. Allen Beteiligten würde viel Zeit und Geld erspart und die Stadt Langelsheim müsste nicht weiter öffenliche Mittel in eine aussichtslose Sache stecken.

Grenze

Ich habe das doch irgendwo gesehen! Ich weiß genau, hier war es. Jetzt isses weg …

Wenn Sie etwas auf dieser WebSite suchen, lassen Sie sich helfen

Bis November 2007, erste Jahreshälfte 2008, Sammelsurium 3. Quartal 2008, 4. Quartal 2008, 1. Quartal 2009, 2. Quartal 2009, zweite Jahreshälfte 2009, 1. Jahreshälfte 2010, 2. Jahreshälfte 2010, 2011, 2012, 2013.